Eltern & Mitwirkung

Lernberatung ist konzeptionell an der Schule verankert.

In Laufe der Einsteigerklasse bieten wir den Eltern schon vor dem eigentlichen Schulbeginn Möglichkeiten, sich bei anstehenden Fragen rund um Kind und Familie Rat zu holen und genaue Informationen über alles, was mit Schule zusammenhängt, zu erhalten.

Dazu gehören die Regeln des Schullebens ebenso wie die verschiedenen Unterrichtsmethoden und die Lernziele des ersten Schuljahres.

Zusätzlich haben die Eltern Gelegenheit zur Hospitation in der Einsteigerklasse, um ihre Kinder im (vor-schulischen) Kontext erleben zu können.

Ein Elternsprechtag zum Abschluss der Einsteigerklasse

gibt den Eltern Aufschluss über das vergangene Halbjahr und weist ggf. auf die Einleitung erforderlicher Maßnahmen (Sehen, Hören, Motorik usw.) hin.

 

Beratung während der Grundschulzeit

Für die Lehrer sind Lernausgangsanalysen, Lernprozessbeobachtungen und Lernstandsüberprüfungen wesentliche Grundlagen der Elternberatung.

Neben den regelmäßig stattfindenden Elternsprechtagen, haben alle Eltern jederzeit Gelegenheit, sich nach Terminabsprache über ihre Kinder zu informieren. Dabei legen wir besonderen Wert darauf, über Ziele und Inhalte des Unterrichtes zu informieren und diese nachvollziehbar zu erläutern. Wichtig ist es, dass auch diejenigen Eltern verständlich und nachvollziehbar informiert werden, die nur über geringe Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen. Für diese stellt die Schule bei Bedarf Dolmetscher zur Verfügung.

In Kooperation mit diversen Fachstellen (ASD, AWO, Deutsch/Türkischer Verein, ISS) finden regelmäßig gemeinsame Elternveranstaltungen in der Schule .statt. Hier können sich die Eltern über diverse Themen informieren.

Daneben stehen während der gesamten Grundschulzeit neben den Klassen- und Fachlehrern auch unsere Stadtteilmutter und die Rucksackpädagogin den Eltern beratend zur Seite.

Auf Wunsch informieren sie über außerschulische Beratungsmöglichkeiten und leiten die Eltern ggf. an unseren Sozialarbeiter weiter. Dieser berät und nimmt, falls von den Eltern gewünscht, gemeinsam mit ihnen Kontakt mit Jugendamt, Jugendhilfe, Erziehungsberatung und sozialen Dienstleistern auf.

 

Mit Beginn der ersten Klasse haben die Erziehungsberechtigten die Gelegenheit, Funktionen und Ämter in unserer Schule zu übernehmen und aktiv an der Gremienarbeit teilzuhaben. Dabei verstehen wir die Eltern als Partner, in der Wahrnehmung unseres Erziehungs- und Bildungsauftrages, unabhängig von ihrer ethnischen Herkunft, Kultur und Religion.

Alle Klassen wählen ein Elternteil zum Vorsitzenden der Klassenpflegschaft.

Diese Vorsitzenden treffen sich in den regelmäßig stattfindenden Schulpflegschaftssitzungen und erarbeiten Vorschläge, die der Schulkonferenz vorgelegt werden.

 

Die Schulkonferenz setzt sich aus gleich vielen gewählten Eltern der Klassenpflegschaften und Vertretern der Lehrerschaft gleichberechtigt zusammen.

Hier werden Schulentwicklungsprozesse und kontinuierliche Evaluation – im Sinne von Kooperation und Mitbestimmung aller Beteiligten – gestaltet und verantwortet.

Zum Schluss sei noch erwähnt, dass die Schule Kompetenzen und Vorschläge allerErziehungsberechtigten wertschätzend einbezieht und diese jederzeit die Möglichkeit erhalten, mit Lehrern, Schulleitung und Sozialarbeiter kurzfristig in Kontakt zu treten, um bei auftretenden Problemen gemeinsam nach Lösungen zu suchen.